Fazit: Ja, die Auslagerung der CNC-Bearbeitung birgt Risiken im Bereich des geistigen Eigentums – diese sind jedoch mit den richtigen Strategien durchaus beherrschbar. Entscheidend ist ein mehrstufiger Schutzansatz, der unter anderem rechtsverbindliche Geheimhaltungsvereinbarungen umfasst.